Der Zweck der Stiftung ergibt sich aus § 2 der Satzung der Stiftung, die am 28.11.2012 vom Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu, Alt-Lietzow 23, 10585 Berlin, beschlossen wurde. Der Text wird hier wörtlich wiedergegeben:
§ 2 (Stiftungszweck)
(1) Zweck der Stiftung ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg zu fördern und zu unterstützen.
(2) Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch Zuwendungen im Sinne von § 58 Nummer 1 der Abgabenordnung an die Kirchengemeinde für
a) den Erhalt, Ausbau und den Unterhalt der Liegenschaften der Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg in pastoraler oder mildtätiger Nutzung;
b) pastorale Aufgaben, soweit sie nicht vom Erzbistum Berlin getragen werden;
c) die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern und Honorarkräften;
d) die Aus- und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern;
e) die Unterstützung der Caritasarbeit.
(3) Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Dabei ist zu beachten: Mit der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg ist immer auch deren Rechtsnachfolgerin bezeichnet. Rechtsnachfolgerin ist insoweit nach dem Dekret des Erzbischofs von Berlin vom 27. Juli 2022 über die Errichtung der Katholischen Kirchengemeinde Pfarrei Märtyrer von Berlin in Berlin-Charlottenburg ab 1. Januar 2023 die Katholische Kirchengemeinde Pfarrei Märtyrer von Berlin in Berlin-Charlottenburg (Satzung § 16).