Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung ist die Erbeinsetzung der Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg in Ihrem Testament oder die testamentarische Anordnung eines Vermächtnisses zu deren Gunsten. Hierbei können Sie entscheiden, ob Ihre Zuwendung das Grundstockvermögen erhöhen oder der zeitnahen Verwendung für die Aufgaben der Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg dienen soll. So sichern Sie dauerhaft die Arbeit der Kirchengemeinde.
Die Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg ist gerne bereit, Sie zu beraten, bzw. eine unabhängige Beratung zu vermitteln.
Die Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg ist durch das Finanzamt beim Erhalt eines Erbes oder eines Vermächtnisses von der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer befreit. Ihre Zuwendung fließt damit ungeschmälert dem zu fördernden Zweck zu.