Der Zweck der Stiftung ergibt sich aus § 2 der Satzung der Stiftung, die am 28.11.2012 vom Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu, Alt-Lietzow 23, 10585 Berlin, beschlossen wurde. Der Text wird hier wörtlich wiedergegeben:
§ 2 (Stiftungszweck) (1) Zweck der Stiftung ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und gemeinnützigen Anliegen der katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg zu fördern und zu unterstützen. (2) Der Stiftungszweck wird unter anderem verwirklicht durch Zuwendungen im Sinne von § 58 Nummer 1 der Abgabenordnung an die Kirchengemeinde für a) den Erhalt, Ausbau und den Unterhalt der Liegenschaften der Kirchengemeinde Herz Jesu Berlin-Charlottenburg in pastoraler oder mildtätiger Nutzung; b) pastorale Aufgaben, soweit sie nicht vom Erzbistum Berlin getragen werden; c) die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern und Honorarkräften; d) die Aus- und Fortbildung von kirchlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern; e) die Unterstützung der Caritasarbeit. (3) Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Stiftung Herz Jesu Berlin-Charlottenburg
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Zuwendungen können bargeldlos angenommen werden.